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Informationen zu COVID-19
Auswirkungen auf Trauerfeiern und Gesprächstermine

Liebe Trauernde, liebe Anteilnehmende,

durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ergeben sich auch für Menschen, die einen Trauerfall haben, einige Einschränkungen. Im Folgenden möchten wir Ihnen wichtige Informationen an die Hand geben, inwieweit sich dies auf Bestattungen, Trauerfeiern und Beratungsgespräche auswirkt.

Wir sind – wie gewohnt – täglich 24 Stunden für Sie erreichbar.

Sie können gewiss sein, dass wir trotz der aktuellen Einschränkungen im öffentlichen und sozialen Raum, Verstorbene überführen und angemessen versorgen. Auch werden wir im Rahmen der Vorgaben Abschiednahmen und Trauerfeiern durchführen.

Zur aktuellen Lage

Am 26. Mai 2020 haben sich Bund und Länder auf eine schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens geeinigt. Es wurden Maßnahmen beschlossen, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich umgesetzt werden.
Seit dem 23. März 2020 gelten deutschlandweit Kontaktbeschränkungen, die am 26. Mai erneut der aktuellen Situation angepasst wurden: "Bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 29. Juni bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen jedoch wieder öffnen – unabhängig von der Verkaufsfläche. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten."
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist in sämtlichen Bundesländern verpflichtend, z. B. bei der Nutzung des ÖPNV sowie beim Aufenthalt in Ladenlokalen. Von Land zu Land gibt es bei der Ausgestaltung der Maskenpflicht unterschiedliche Vorgaben.

Welche Auswirkungen hat das auf Trauerfeiern?

Es ist wichtig, die aktuellen Vorgaben örtlicher Behörden, Friedhöfe und Institutionen zu beachten. Die Regelungen können sich innerhalb kürzester Zeit verändern. Momentan können wir zusammenfassen:

In fast allen Bundesländern dürfen Trauerfeiern wieder mit mehreren Trauergästen stattfinden, also nicht mehr nur im kleinen Kreis (z. B. engste Angehörige). Immer unter der Maßgabe, dass der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Die Kontaktdaten der Gäste müssen weiterhin erfasst werden.

Viele Regionen und Friedhofsträger öffnen die Feierhallen/Aussegnungshallen/Friedhofskapellen wieder, unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen.

Zum Schutz aller Anwesenden müssen wir unsere Verhaltensweisen während der Trauerfeier anpassen:

• Kein Händeschütteln, keine Umarmungen
• Abstand zu anderen Menschen halten (mind. 1,5 Meter)
• Beim Husten und Niesen von anderen wegdrehen, Mund und Nase mit der Ellenbeuge abdecken
• Hände gründlich waschen oder desinfizieren
• Teilweise ist das Auslegen von Kondolenzlisten untersagt, um zu vermeiden, dass mehrere Personen den gleichen Stift berühren.

In den meisten Fällen ist es möglich, Bestattungen und Trauerfeiern gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen bzw. eine größere Trauerfeier nachzuholen, wenn Sie sich mehr Gestaltungsspielraum wünschen.
Wir informieren Sie gern über die momentan geltenden Regelungen und suchen mit Ihnen gemeinsam nach guten Wegen.

Zum Schutz vor Ansteckungen sind Abschiednahmen von mit dem Coronavirus infizierten Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg nicht gestattet.

Was ist bei Beratungsgesprächen zu beachten?

Wenn Sie für ein Beratungsgespräch zu uns kommen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir zum persönlichen Beratungstermin aufgrund der verordneten Kontaktbeschränkungen und Mindestabstände leider nur so viele Personen in unseren Filialen empfangen können, wie es die Größe der Räumlichkeiten zulässt. Sollten Sie jedoch Krankheitssymptome aufweisen oder Kontakt zu betroffenen Personen gehabt haben, bitten wir Sie, nicht in die Filiale zu kommen. Das Gespräch können wir über das Telefon führen.

Wir bitten Sie, wenn möglich, einen Termin in unseren Filialen telefonisch zu vereinbaren.

Wir wünschen Ihnen in dieser besonderen Zeit viel Kraft und dass Sie gesund bleiben.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage und zum Coronavirus finden Sie u. a. auf offiziellen Webseiten wie:

Bundesgesundheitsministerium
Robert-Koch-Institut
Hygiene-Empfehlungen

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